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Naturkost Elkershausen GmbH

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.05.2023

1. Allgemeines

Eine Belieferung erfolgt ausschließlich an den Bio-Facheinzelhandel, Bio-Hofläden, Bio-Abos, Bio-Lieferdienste, Bio-Markstände, Restaurants, Großverbraucher wie Betriebsgastronomie oder andere Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Eine Belieferung von Einzelpersonen und Food Coops ist ausgeschlossen. Es steht uns frei, eine Belieferung ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere, wenn die Belieferung außerhalb unseres Ausliefergebietes erfolgen soll.

2. Preise

Die Preise sind freibleibend. Insbesondere infolge starker Rohstoffpreis- und Wechselkursschwankungen behalten wir uns vor, Verkaufspreise auch kurzfristig zu ändern.

Pfandpreise sind extra ausgewiesen. Die jederzeitige Lieferfähigkeit der aufgeführten Waren wird nicht garantiert.

3. Mindestauftragswerte

Für frachtfreie Warenlieferungen mit NKE eigenem Fuhrpark gilt ein Mindestauftragswert von 500,- Euro. Für eine Zustellung per Spedition gilt ein Mindestauftragswert von 750,-Euro - abhängig vom Leitweg, kann dieser auch höher ausfallen. Bei Belieferung durch Spedition behalten wir uns vor, Frachtkosten anteilig weiter zu berechnen. Dies erfolgt gemäß den Angaben des Spediteurs.

Aufträge unter 250,- Euro Auftragswert werden nicht ausgeführt. Bei Aufträgen zwischen 250,- Euro und 500,- € Auftragswert wird ein Mindermengenzuschlag von 35,- Euro erhoben.

Bei TK Bestellungen gilt ein Mindestauftragswert von 150,- Euro zzgl. der o.g. Mindestauftragswerte.

Der Auftragswert ist der Nettowarenwert der zugesagten Warenlieferung.

Für Ware, die ab Lager Göttingen abgeholt wird, gilt ein Mindestauftragswert von 150€.

Korrekturen wie Pfandrückgaben und Reklamationen bleiben bei der Berechnung des Bestellwertes unberücksichtigt.

4. Transportrisiko

Erfolgt der Transport der Waren durch Dritte, so trägt der oder die Käufer:in das Transportrisiko.

5. Gewährleistung

Wir gewährleisten, dass die gelieferte Ware bei Abholung/Lieferung die vertragsgemäße Beschaffenheit hat. Für Schadstofffreiheit oder Qualitätsunterschiede, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, übernehmen wir keine Gewährleistung.

6. Anlieferung / Warenprüfung

Werden Waren mit zur Wiederverwendung bestimmten Ladehilfsmitteln (Rollwagen, Rollwagenseitenwände, Zwischenböden, Paletten, Spanngummis, Mehrwegkisten und Mehrwegpfandflaschen) geliefert, erfolgt die Übergabe an den Käufer oder die Käufer:in leihweise. Dies gilt auch dann, wenn der oder die Käufer:in eine Pfandzahlung leistet und auf die Rückgewähr des Pfandes verzichtet. Grundlage für die Berechnung der Pfandbeträge ist die jeweils aktuelle Pfandpreisliste.

Für die Anlieferung auf Rollwagen/Paletten ist der hierfür notwendige Platz zur Verfügung zu stellen. Das Abpacken und Einräumen der angelieferten Ware durch die Kraftfahrer kann nicht erfolgen.

Damit eine Rücknahme des Leergutes gewährleistet ist, muss ein vollständig ausgefüllter Leergutrückgabeschein beiliegen. Es werden nur versandfertig gepackte Rollwagen mitgenommen – ein Sortieren des Leergutes, oder eine Beladung des Rollwagens durch die Kraftfahrer kann nicht erfolgen. Eine Rücknahme von Pfandflaschen erfolgt ausschließlich in sortenreinen, vollen Kisten.

Für Leergutlieferungen (leere Kisten etc..) berechnen wir eine Servicepauschale 20,-Euro zzgl. Pfand für Rollwagen und für Paletten 40,-Euro zzgl. Pfand.

Der oder die Käufer:in hat die Ware unverzüglich nach Abholung oder nach Auslieferung auf Vollzähligkeit und Mängel zu überprüfen. Bei Abholung gilt die Quittierung als Akzeptierung. Bei Lieferung in Abwesenheit des Kunden (Nachtanlieferung) müssen Warenprüfung und evtl. Reklamationen binnen 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen.

7. Auszeichnung

Der oder die Käufer:in hat Fertigpackungen auf vollständige und korrekte Auszeichnungen zu überprüfen. Hierbei sind die gesetzlichen

Bestimmungen sowie die Bestimmungen des Bundesverbandes für Naturkost- und Naturwaren e.V. zu beachten. Unvollständig oder falsch etikettierte Ware darf nicht in Verkehr gebracht werden. Sie muss vom Käufer oder der Käuferin korrekt ausgezeichnet werden oder unverzüglich reklamiert werden.

8. Beanstandungen

Bestellte und mangelfreie Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen. Als Reklamationen können nicht anerkannt werden, Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung nach Abholung oder Auslieferung entstanden sind. Dazu gehören insbesondere Schäden, die durch hohe Luftfeuchtigkeit und Temperatur in den Lager- und Verkaufsräumen des Kunden entstehen sowie durch gemeinsame Lagerung von einwandfreier und mangelhafter Ware im selben Raum. Handelsübliche Abweichungen bei Maß, Gewicht und Erscheinungsbild unserer Frischprodukte Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch und Käse stellen keine erhebliche Abweichung im Sinne des Kaufrechts dar. Toleranzen bei Optik, Form, Farbe und Gewicht sind oftmals der Eigenart von natürlichen Produkten geschuldet und haben i.d.R. Ursachen wie Lagerzeit, Temperatur, Feuchtigkeit. Gewichtsabweichungen im Bereich O&G (nach oben und nach unten) sind im gesetzlichen Rahmen von 5% zu tolerieren und kein Reklamationsgrund.

Dies gilt ebenso für Käse – auch hier kann es durch Lagerung oder Reifung zu natürlichen Gewichtsverlusten kommen. Abweichungen im Bereich der gesetzlichen Norm von 5% berechtigen ebenfalls nicht zu einer Reklamation.

Wir setzen die Kenntnisse der Lagerbedingungen und der Warenpflege voraus, die unbehandelte Naturprodukte erfordern.

9. Zahlungsweisen

Wir verkaufen und liefern unter der Bedingung der Zahlung über Lastschrift/SEPA-Lastschriften ohne Abzug sofort fällig. Mit Einführung der Teilnahme am SEPA-Verfahren wird auf eine gesonderte Pre Notifikation mit 14-tägiger Vorabankündigung verzichtet. Sie wird durch die jeweilige Rechnung ersetzt; aus dieser ergeben sich Rechnungsbetrag und Fälligkeitsdatum. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen. Bei Rücklastschriften berechnen wir eine Verwaltungsgebühr von 15,- Euro plus der Kosten, die uns die Bank in Rechnung stellt.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die das Unternehmen gegenüber dem Käufer oder der Käuferin gegenwärtig hat oder künftig erwirbt, Eigentum des Unternehmens. Wird Vorbehaltsware mit anderen Waren vermengt oder vermischt, so erlangt das Unternehmen Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert ihrer Vorbehaltsware im Verhältnis zur übrigen vermischten Ware entspricht. Der oder die Käufer:in ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware – v.a. Verpfändung und Sicherungsübereignung – ist er nicht befugt.

11. Haftung

Die Naturkost Elkershausen GmbH haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit zulässig, sind die Geschäftsräume der Gesellschaft für beide Teile Erfüllungsort. Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche ist – soweit das Gesetz nicht zwingend anderes vorsieht – der Sitz der Gesellschaft.

Sollte eine der Bedingungen dieser AGB unwirksam sein oder

unwirksam werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen

Bedingungen dieser AGB.

Registergericht Göttingen

HRB 1777

Geschäftsführer:

Hermann Heldberg

Jonathan Mesecke

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Mitglied des Verbundes der Regionalen Großhändler für
Naturkost [DIE REGIONALEN] und Träger der Kampagne [ECHT BIO.]

 

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